Direkte
Demokratie in der Mediengesellschaft
Von Werner A. Meier
Ich beschreibe im
folgenden Beitrag kurz die Rolle der Medien im Rahmen direkter Demokratie
und thematisiere anschliessend medienpolitische Aktivitäten, die mir
geeignet scheinen, dass zwischen normativen Erwartungen und tatsächlich
erbrachten Leistungen keine allzu grossen Widersprüche entstehen.
Im Rahmen direkter
Demokratie werden in der Schweiz die Medien als Bestandesträger der
Demokratie bezeichnet und von ihnen wird eine ganze Reihe von herausragenden
Leistungen erwartet:
-
Die traditionellen Medien Zeitungen, Radio
und Fernsehen haben einen “service public” zu leisten, der darin besteht,
die stimm- und wahlberechtige Bevölkerung permanent über die
anstehenden – vielfach hochkomplexen – politischen Sachverhalte umfassend
aufzuklären und den öffentlichen Diskurs zu führen. Dabei
hat die öffentliche Meinungsbildung eher nach dem Diskursmodell zu
erfolgen, so dass die Medien in erster Linie Artikulations-, Integrations-
und Validierungsleistungen zu erbringen haben. Zusätzlich zur direkten
Demokratie pflegen wir in der Schweiz die Konkordanzdemokratie, was für
die öffentliche Kommunikation bedeutet, dass die Medien alle gesellschaftlich
relevanten Interessen aufgreifen und die Argumente auf ihre Legitimität
und Sachlichkeit zu prüfen haben. Darüber hinaus besteht die
Erwartung, dass dieser Diskurs so angelegt wird, dass ein “vernünftiger
Konsens” in Reichweite liegt. Gleichzeitig sind wir auch stolz auf die
Referendumsdemokratie, wo alle mit dem Entscheid von Regierung und Parlament
unzufriedenen eine Gelegenheit bekommen, den Beschluss bzw. die Vorlage
mit einer Abstimmung zu verwerfen. In einer solchen Konstellation bedeutet
dies für die Medien, auch oppositionellen Randgruppen eine Plattform
für ihre Anliegen zu gewähren.
-
Auch wenn die Presse in der Schweiz keinen
Verfassungsauftrag hat, so erwartet das politische Establishment und der
politisch interessierte Teil der Zivilgesellschaft, dass die Medien hinter
den Erfordernissen einer funktionierenden direkten Demokratie stehen und
dass sie spannungsgeladene Auswirkungen sprachlich kultureller Heterogenität
und ausgeprägter geographischen und sozioölkonomischen Unterschiede
bis zu einem gewissen Grad durch eine entsprechende integrierende, staatstragende,
kompetente politische Berichterstattung konterkarieren. Vorsorglich hat
man Radio und Fernsehen auf Verfassungs- und Gesetzesebene einen entsprechenden
Auftrag formuliert:
Art. 93 Radio
und Fernsehen
2 Radio und Fernsehen
tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung
sowie zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten
des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse
sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.
Art. 3/1 RTVG:
Auftrag: Radio und Fernsehen sollen insgesamt:
a. zur freien Meinungsbildung,
zu einer allgemeinen und vielfältigen und sachgerechten Information
der Zuhörer und Zuschauer sowie zu deren Bildung und Unterhaltung
beitragen und staatsbürgerliche Kenntnisse vermitteln.
Der politische
Leistungsauftrag wird demnach in der Schweiz stark betont. Zwar nimmt die
Bedeutung dieses Leistungsauftrages faktisch ab, doch Alternativen zu Medien
bestehen keine.
Diese Aufgabenzuteilung
an die Medien geschieht in erster Linie aus mangelnden Alrternativen. Während
im 19. Jahrhundert viele eher kleine regionale, kleinräumige Medien
und Versammlungskommunikation in eher übersichtlichen sozialen Gebilden
vorherrschten, haben Kirche, Parteien und politische Gruppierungen, aber
auch Vereine massiv an politischer Bedeutung eingebüsst. Nur eine
verschwindend kleine Zahl von UrnengängerInnen gehören einer
Partei an, besuchen Wahl- und Abstimmungsversammlungen, beteiligen sich
an Standaktionen, führen räsonierende, deliberative Stammtischgespräche
oder schreiben Leserbriefe. Es ist eine Minderheit, die vor Wahlen oder
Abstimmungen zu Hause beim Morgen, Mittag- oder Abendessen oder am Arbeitsplatz
über kommende Wahlen oder Abstimmungen mit Familienmitglieder spricht
Dies trifft nicht nur zu bei Wahlen und Abstimmungen auf kantonaler und
eidgenössischer Ebene, sondern auch bei Gemeindeangelegenheiten, die
zur Entscheidung anstehen. Politik- und Parteienverdrossenheit ist auch
in der schweizerischen direkten Demokratie täglich Realität.
Ein Systemwechsel allerdings ist nicht mehrheitsfähig. Der nach wie
vor ausgeprägte Stolz für die Möglichkeiten direkter Demokratie
kann sich eben auch als “wohlwollende Ignoranz” dem politischen System
gegenüber manifestieren.
Fazit: Auf der
politischen Seite nehmen lediglich Minderheiten regelmässig ihre politischen
Rechte und Pflichten wahr und auch viele fleissigen Urnengängerinnen
sind durch die Komplexität der Abstimmungsgegenstände hoffnungslos
überfordert subjektiv wie objektiv. In dieser fallweise als prekär
zu bezeichnenden Situation wird den aktuellen Medien fast die gesamte Verantwortung
für den deliberativen Meinungsbildungsprozesse auferlegt. Da stellt
sich natürlich sofort die Frage, inwieweit die führenden Medien,
die sich schon längst von politischen Parteien emanzipiert und sich
in ihrer Handlungslogik verstärkt eigenen unternehmerischen bzw. kommerziellen
Zielsetzungen verschrieben haben, in der Lage sind, einerseits einer schleichenden
Entpolitisierung der Gesellschaft Einhalt zu gebieten und anderseits die
konkreten, absolut notwendigen Leistungserwartungen zu erfüllen.
Meine Hauptthese
dazu lautet: Auch die schweizerischen Medien sind immer weniger willens,
den vielfältigen politischen Erwartungen nachzukommen, sondern interpretieren
den Auftrag argumentativer und sachbezogener Informations- und Meinungsbildung
nach eigenen, medienspezifischen Direktiven und kommunikativen Mustern.
Die Medien sind nicht in der Lage, diese soziologische, gesellschaftspolitisches
Dilemmata zu entschärfen, im Gegenteil, sie verschärfen eher
die Problematik. Medien lösen wenige Probleme bezüglich den Erfordernissen
der direkten Demokratie, schaffen allerdings eine Reihe von neuen durch
die systematische Durchsetzung kommerzieller Inszenierungs- und anderer
Handlungslogiken.
Der Kommerzialisierungsprozesse
im Sinne einer verstärkten medienwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen
Betrachtunsgweise nahm bei allen Medien überhand, bei den einen, den
öffentlichen weniger als bei den kommerziell ausgerichteten neuen
Radio und Fernsehsendern. Dadurch entsteht eine sachliche wie formale Reduktion
von Weltkomplexität in konsumierbare, essbare, verdauliche Dosierungen.
Dabei spielt auch ein Homogenisierungs- und Agenda-Settingterror durch
die Sonntagspresse, dem sich nicht einmal eine zurückhaltende Neue
Zürcher Zeitung zu entziehen versteht. Jede Redaktion glaubt, nachziehen
zu müssen und fragt nicht nach der Relevanz, nach der Notwendigkeit
von Publizität, sondern sucht verzweifelt nach etwas, was die anderen
noch nicht gemacht haben, um damit der zweifelhaften Story nicht weniger,
dafür umso mehr Auftrieb zu verleihen.
Beispielsweise
hatten Schweizer Medien das Wasser vor dem Hatschepsut-Tempel in Luxor
auf Bildern und Filmen blutrot gefärbt, um das Ausmass des Massakers
eindrücklich zu dokumentieren. Das Nachrichtenmagazin “Facts” unterstellte
jüngst dem amtierenden Bundesrat Kaspar Villiger Bordellbesuche. In
der Folge fühlte sich der Magistrat bemüssigt, dies an einer
eigens dafür einberufenen Pressekonferenz zu dementieren.
Nicht nur die Glaubwürdigkeit
der Medien insgesamt steht auf dem Spiel, sondern die kommunikative Leistungsfähigkeit,
das gesellschaftliche Gespräch zur Selbstverständigung insgesamt.
Die Glaubwürdigkeit und Leistungsfähigkeit ist bei den Medien
mehr als ein unternehmerisches Problem, sondern ein gesellschaftliches,
ein politisches.
Diese Vorgänge
können denn auch nicht in Form einer journalistischen Medienkritik
mit anschliessendem “Mea Culpa” abgetan werden, sie erfordern vielmehr
eine grundsätzliche Überprüfung der vorherrschenden Spielregeln.
Damit ist die Frage nach der Steuerung und Regulierung des Mediensystems
angesprochen.
Der Widerspruch
ist offensichtlich: Politische Kommunikation über Massenmedien werden
immer wichtiger, weil die “politischen” Berührungspunkte abgenommen
haben (Entpolitisierung der Öffentlichkeit). Gleichzeitig verliert
die “politische Kommunikation” in den Medien an Bedeutung: Politische Ereignisse
und Issues haben sich gegenüber anderen durchzusetzen, auch wenn die
Notwendigkeit der politischen Kommunikation durchaus eingesehen und auch
formal akzeptiert wird. Nicht nur die Politik, sondern die Medien insgesamt
werden immer stärker zum Bestanteil der Unterhaltungsindustrie und
immer weniger unersetzliche Träger demokratischer Entscheidungsprozesse.
Medienregulierung
in der Informationsgesellschaft Schweiz
Aus meiner Sicht
bieten sich vier unterschiedliche Regulierungsperspektiven für das
Mediensystem an: Der Markt, der Staat, die Medienunternehmen selbst und
die Zivilgesellschaft.
Der Markt ist unzuverlässig,
weil er überhaupt kein Garant für Vielfalt, Qualität und
Relevanz darstellt. Der Staat hat in erster Linie die Medienfreiheit zu
garantieren und diese nicht etwa einzuschränken. Die Selbstkontrolle
der Medienunternehmen entpuppt sich vorderhand noch als Lippenbekenntnis
und stösst strukturell an enge Grenzen und der Zivilgesellschaft fehlen
Mittel und Instrumente, um einen wirkungsvollen Beitrag zur umfassenden
Qualitätsförderung leisten zu können.
Quintessenz: Alle
vier Steuerungskonzepte taugen nur beschränkt. Und das ist auch gut
so. Alle müssen schwach bleiben, weil sonst die Legitimationsprobleme
statt verstärkt beim Management und bei den Medienschaffenden liegen,
sich diese auf die regulierenden Kräfte verlagern. Ich jedenfalls
möchte die Medien keineswegs aus der Verantwortung entlassen, sondern
im Gegenteil, den Legitimationsdruck für alle beteiligten Akteure
erhöhen, indem ich für eine gesellschaftliche Selbstregulierung
und nicht nur eine unternehmerische plädiere. Diese gesellschaftliche
Selbstregulierung entsteht mit Vorteil nicht durch spontane Aktionen wie
LeserInnen- oder ZuschauerInnenboykotte, sondern durch eine systematische
Institutionalisierung von Aktivitäten, Massnahmen und Massnahmen.
Auch die Selbstregulierung muss gesteuert werden, damit sie zuverlässig,
transparent und über Zeit wirkt. Ich will das im folgenden konkretisieren.
Wenn der traditionelle
Gestaltungsauftrag des politisch-administrativen Systems an Bedeutung verliert,
so müssen Unternehmen, Verbände, Interessengruppen etc. verstärkt
eingebunden werden. Eine Reihe von unterschiedlichen Aktivitäten,
Massnahmen und Instrumente können – verbunden in losen Netzwerken
- das Leistungspotenzial schweizerischer Medienunternehmen und Medienlandschaften
erhöhen.
-
Unternehmerische Aktivitäten (u.a.
durch Leitbilder, Sendungs-Erfolgskontrolle, Publikumsforschung, Ombudsstellen,
Publikumsräte, verbands- oder organisationsinterne Selbstregulierung,
interne Weiterbildung);
-
redaktionelle Arbeit (u.a. durch Programmgrundsätze,
Redaktionsstatute, Medienjournalismus, interne und externe Programmkritik);
-
Professionalisierung (u.a. durch Presseräte,
externe Programmkritik, berufskulturelle Qualitätscharta, Journalismusausbildung
an Fachhochschulen, Preisausschreibungen);
-
Forschungsaktivitäten (u.a. universitäre
Medienforschung und Medienpädagogik);
-
kulturpolitische Aktivitäten (u.a.
Medienräte, Stiftung Media-Watch);
-
standortpolitische Aktivitäten (u.a.
Stiftungen zur kantonalen und regionalen Medienförderung);
Fazit: Den Behörden
und Verwaltungen kommt zunehmend auch ein koordinierender, moderierender
und mediatisierender Gestaltungsauftrag zu indem sie Möglichkeiten
von Aushandlungsprozessen und Selbstregulierungsmassnahmen in Gang setzen
und evaluieren. Nicht Entstaatlichung und Deregulierung kann demnach das
Ziel staatlichen und zivilgesellschaftlichen Handelns sein, sondern die
Etablierung von Aushandlungsprozessen zwischen allen beteiligten gesellschaftlichen
Gruppierungen. Dafür bedarf es allerdings noch einiger politischer
Anstrengungen.
Eine solche Anstrengung
läge beispielsweise darin, die Institutionalisierung einer Stiftung
Medienbeobachtung zu fordern und durchzusetzen. Ich will dies noch ein
wenig ausführen, was ich darunter verstehe.
Ich plädiere
daher für die Institutionalisierung einer Stiftung in Form eines Kompetenzzentrums,
das lediglich als Ideenskizze auf dem Papier existiert. Dies bringt mich
in eine schwierige Position, wenn man weiss, dass die Medienbranche allen
solchen neuen Vorschlägen gegenüber aus Prinzip auf Distanz geht.
Die Befürchtung, neue Kontrollorgane könnten das kostbare Gut
der Medienfreiheit einschränken, ist nachvollziehbar und verständlich.
Auch die Wissenschaft pocht prophylaktisch immer auf ihre Lehr- und Forschungsfreiheit,
wohl wissend, dass diese im Alltag oft sehr pragmatisch interpretiert wird.
Ich kann alle Bedenkheitsträger beruhigen: Die Stiftung Media-Watch
würde im optimalen Fall lediglich über diskursive und sicher
über keine hoheitliche Macht, auch über keine wirtschaftliche
Macht verfügen.
Was wären die
Aufgaben der “Stiftung Media-Watch”? Die Grundidee besteht darin, allen
an der Medienentwicklung in der Schweiz interessierten Institutionen, Organisationen,
Gruppen und Einzelpersonen, regelmässig aussagekräftige und zuverlässige,
empirisch breit abgestützte Datensätze und Wissensbestände
zur schweizerischen Medienlandschaft zur Verfügung zu stellen. Es
ginge also darum:
-
zentrale Leistungen schweizerischer Medien
zu erfassen und zu evaluieren;
-
einen Beitrag zur Früherkennung von
Auswirkungen neuer Technologien, Anbieter und Programmen zu leisten;
-
zur Vielfalts- und Qualitätssicherung
von Print- und elektronischen Medien beizutragen;
-
die Wettbewerbsfähigkeit schweizerischer
Medienunternehmen verbessern zu helfen;
-
auf zukünftigen medienpolitische
Defizite und Konflikte im allgemeinen und im besonderen auf ordnungspolitischen
Regelungsbedarf aufmerksam zu machen.
Warum
braucht es eine “Stiftung Media-Watch”?
-
Die Stiftung Media-Watch ist eine Antwort
der Zivilgesellschaft (der Bürgerinnen und Bürger) auf die zunehmende
Kommerzialisierung, Konzentration und Globalisierung der Medienwirtschaft.
-
Die Medienunternehmen haben sich von traditionellen
politischen Institutionen gelöst und handeln primär unternehmerisch.
Auch der öffentliche Diskurs über Rolle und Auswirkungen der
Medien in unserer Gesellschaft erfolgt immer stärker unter ökonomischen,
unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und ist
zudem erst noch stark interessengebunden. Mit anderen Worten: Der eigene,
unternehmerische und redaktionelle kommunikative Beitrag der Medien zur
Etablierung einer kritischen Öffentlichkeit ist bescheiden.
-
Der vor – und fürsorgliche Staat
ist auf dem Rückzug. Er gefällt sich in der Schiedsrichterrolle
und hofft auf die Segnungen von Wettbewerb und Markt. Nicht mehr das öffentliche
Gesamtinteresse steht im Vordergrund, sondern die Förderung einheimischer
Unternehmen auf sich ausweitenden Märkten.
-
Der Druck auf die Zivilgesellschaft wächst,
da nach dem Opportunitätsprinzip die Verantwortung für Medienleistungen
und Medienprodukte immer stärker auf LeserInnen, Zuhörer und
Zuschauerinnen abgeschoben wird. Medienkompetenz und Medienethik muss neu
in erster Linie auf Kundenseite geleistet werden.
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Die gesellschaftliche oder öffentliche
Kontrolle der Medien ist in Anbetracht ihrer politischen, wirtschaftlichen
und kulturellen Bedeutung unzureichend, unorganisiert und nicht verbraucherInnenorientiert.
Die Wünsche der Konsumentenschaft sind in der Öffentlichkeit
nicht präsent. Auf Medienmärkten haben AnbieterInnen und NachfragerInnen
in der Regel nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten.
-
Der Beitrag der intermediären, nicht
auf Gewinn orientierten Gruppierungen zur Etablierung einer kritischen
Öffentlichkeit kann als nicht kontinuierlich,, strukturschwach und
eher zufällig betrachtet werden.
-
Es gibt kaum Möglichkeiten für
Endverbraucher, neben dem Geniessen, Ertragen oder Wegschalten zu Wort
zu kommen oder Einfluß auf das Angebot zu nehmen. Der Höhepunkt
der Konsumentensouveränität ist die Orientierung der Macher an
Reichweiten und Quoten, die als basisdemokratische Errungenschaft gefeiert
wird
Fazit
Mit meinem Plädoyer
für die Stiftung Media-Watch erteile ich gleichzeitig eine Absage
an Versuche, ausschliesslich durch den Markt oder durch staatliche, hoheitliche
Eingriffe die bestehenden Defizite und Konflikte lösen zu wollen.
Die zunehmende unternehmerische Medienfreiheit ist allerdings verbunden
mit zunehmender Verantwortung von Verlegern und Medienschaffenden. Medienorganisationen
haben der Zivilgesellschaft nicht nur Unterhaltung und Unterhaltungsjournalismus
zu liefern, sondern sind gegenüber der Zivilgesellschaft verstärkt
auch Rechenschaft schuldig. Die Stiftung Media-Watch möchte sowohl
den Machern als auch den “einfachen” Mitgliedern der Zivilgesellschaft
die Chance geben, sich am diesem Diskurs zu beteiligen, vor allem um Auskunft
darüber zu geben, wie sie als Anbieter und Verbraucher zukünftig
mit den Privilegien der neuen Medienfreiheit umzugehen gedenken und welche
Schritte und Massnahmen sie unternehmen, damit öffentliche Kommunikation
die direkte Demokratie und eine selbstbestimmte Entwicklung eher fördert
und nicht etwa verhindert.