„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“ Statt durch die Erfüllung ihres Diensteides fallen Teile der Ermittlungsbehörden in den letzten Jahren immer wieder durch Versäumnisse, Fehler und Unregelmäßigkeiten auf. Das Schreddern von Akten im NSU-Prozess oder der Verlust von Beweismitteln bei Razzien gegen den Aryan Circle Germany lassen Zweifel, sowohl an der Arbeitsweise, wie an deren Ausrichtung aufkommen und machen eine ernsthafte Debatte über Zustand und Reformierbarkeit dieser Institutionen unerlässlich.
Der Verdacht, dass ein rechtsextremes Netzwerk in der hessischen Polizei existieren könnte, mithilfe dessen Politiker*innen, Jurist*innen und Künstler*innen mit dem Tode bedroht werden, bedarf nicht nur einer Aufklärung, sondern ebenso einer öffentlichen Diskussion darüber, was die Gründe dafür sein könnten und was dagegen getan werden müsste. Zu diskutieren sind in diesem Kontext auch Maßnahmen einzelner Bundesländer, wie das Berliner Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung durch staatliche Behörden.
Dass nach nun zwei Jahren, die nach der ersten Todesdrohung gegen Frau Başay-Yıldız ins Land gegangen sind, immer noch keine Ermittlungsergebnisse vorliegen schädigt das Vertrauen in Polizei und Politik erheblich – wieso sind die Ermittlungen in diesem Fall so schleppend?
Was haben das Innenministerium und die Regierungskoalition seitdem unternommen und mit welchem Erfolg? Wären externe Ermittlungsbehörden sinnvoll? Auch über unabhängige Polizeibeauftragte, die eigenständig Beschwerden nachgehen könnten, wird seit Jahren diskutiert – bislang ohne Ergebnis. Warum sperrt sich beispielsweise die Gewerkschaft der Polizei nicht nur gegen diese Vorschläge, sondern grundsätzlich gegen Diskussionen über Konsequenzen aus Mißständen und Fehlverhalten bei der Polizei? Und warum gibt es kaum Studien über die Polizei und ihre Arbeitspraxen? Bleibt die Polizei auf diese Weise unantastbar und damit unreformierbar?