Die Dublin-Verordnung – derzeit in der dritten Fassung gültig – legt Regelungen zur Bestimmung des Mitgliedsstaates fest, der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Der Entwurf für Dublin IV sieht nun Veränderungen vor, die vor allem auch die Möglichkeiten des Kirchenasyls betreffen.
Was sieht Dublin IV genau vor und wie kann damit umgegangen werden? Dies soll mit Vertreter*innen von Kirchengemeinden, von Pro Asyl und vom hessischen Flüchtlingsrat und mit Geflüchteten, die Erfahrungen mit Kirchenasyl gemacht haben, diskutiert werden.
Fachgespräch mit:
Mustafa Hassan Refugees For Change, verbrachte einige Monate im Kirchsenasyl
Ibrahim Nur Hussein verbrachte einige Zeit im Kirchenasyl
Maximilian Pichl Jurist bei Pro Asyl
Ulrich Schaffert Pfarrer, Vorstandsmitglied des Hessischen Flüchtlingsrats
Heike Scherneck Mitglied des Kirchenvorstands der evangelischen Stephanusgemeinde in Gießen
Moderation:Harpreet Cholia Hessischer Flüchtlingsrat