Seit langem haben Frauenberatungsstellen und –notrufe auf Schutzlücken im Bereich der sexualisierten Gewalt hingewiesen und dringen auf entsprechende Gegenmaßnahmen. Erst die Empörung über die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln und anderswo hat aber zu der längst überfälligen breiteren Diskussion über den Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung geführt. Nun muss es darum gehen, entgegen der rassistischen Instrumentalisierung der Debatte die bestehenden Lücken im Sexualstrafrecht aufzuzeigen und auf eine entsprechende Reform zu dringen. Vielen ist erst durch die Diskussion der letzten Wochen deutlich geworden, dass zwar eine Ohrfeige strafrechtlich relevant sein kann, nicht aber Angrapschen oder ein Griff zwischen die Beine.
Bereits lange vor „Köln“ haben Bündnis 90 /Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts eingebracht, dem dann ein eigener Entwurf aus dem Justizministerium folgte.
Wir wollen genauer fragen, welche Anliegen über gesetzliche Reformen geregelt werden können und wie diese aussehen müssten. Wir wollen aber auch danach fragen, wo Grenzen des (Straf-)Rechts liegen und welche anderen Handlungsebenen gefragt sind.
Diskussion mit:
Franziska Brantner
Christina Clemm
Rechtsanwältin für Straf- und Familienrecht, Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts beim Bundesministerium für Justiz und VerbraucherschutzAngela Wagner
Karen Fuhrmann
hr2-kultur